Förderung von E-Autos auch für Chefs
Am 30. Mai 2017 feierte die Grüne Wirtschaft einen großen Erfolg. Denn sie brachte im Wiener Wirtschaftsparlament einen Antrag zum Zukunftsthema Elektromobilität ein, der quer durch alle Fraktionen 100-prozentige Zustimmung fand. Nun gilt: Entgegen der aktuellen Gesetzeslage, soll die Förderung von E-Autos nicht nur für Angestellte, sondern auch für alle Unternehmerinnen und Unternehmer gelten. Denn zurzeit werden EPUs sowie Inhaberinnen und Inhaber von OGs und KGs bei der Steuerbegünstigung von E-Autos noch benachteiligt.
So gestaltet sich aktuell die Förderung von E-Autos für Unternehmen
Der Nationalrat beschloss am 7. Juli 2015 die Förderung von E-Autos für Betriebe, die seit dem 1. Jänner 2016 in Kraft ist. Mit der beschlossenen Steuerbegünstigung soll der Sachbezug für dienstlich genutzte Elektroautos entfallen. Weiters sollen alle Elektroautos für Selbständige und Unternehmer vorsteuerabzugsfähig sein; und zwar bis zur sogenannten „Luxustangente“, also einem maximalen Kaufpreis von 48.000 Euro. Zusätzlich zu den Steuerbegünstigungen gibt es im Zuge des E-Mobilitätspakets vom 1.Jänner 2017 Kaufprämien für betriebliche Elektrofahrzeuge bis zu 1.500 Euro.
Leider gelten jedoch die Steuerbegünstigungen nicht für alle. Denn nur Angestellte und teilweise Unternehmerinnen und Unternehmer von Kapitalgesellschaften profitieren voll von elektrisch betriebenen Dienstwagen. Für E-Autos von einem Großteil der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer in Österreich fallen jedoch höhere Kosten an. Denn hier wird unterschieden in private und geschäftliche Nutzung. Und das mindert natürlich den beabsichtigten Anreiz zum Umstieg auf umweltverträgliche Mobilität.
Vorsteuerabzug nicht für privaten Anteil
Der Teufel steckt hier im Detail. Denn E-Autos, die für angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeschafft werden, sind vollständig vorsteuerabzugsberechtigt. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die mehr als 25 Prozent am Unternehmen halten, können hingegen nur den betrieblichen Anteil geltend machen. Im Gegensatz zu den Angestellten, wird der private Anteil nicht berücksichtigt. Damit müssen anfallende Kosten in Firmen- und Privatanteil gesplittet werden. Diese Art der Förderung von E-Autos benachteiligt ein Großteil aller Mitglieder der Wirtschaftskammer.
Nur betriebliche Nutzung von Sachbezug befreit
Auch in diesem Punkt herrscht Ungleichheit. Denn die Privatnutzung des elektrisch betriebenen Dienstfahrzeuges ist für Chefs als Sacheinkommen zu versteuern. Somit entfällt die Sachbezugsbefreiung, wie sie in der Förderungsmaßnahme beabsichtigt ist. Das benachteiligt Unternehmerinnen und Unternehmer, die größtenteils in OGs, KGs und EPUs organisiert sind.
Großes Potenzial für Elektromobilität in Unternehmen
Die Grüne Wirtschaft hat diese Schieflage erkannt. Mit dem einstimmig angenommenen grünen Antrag überzeugte die Grüne Fraktion alle Delegierten des Wiener Wirtschaftsparlaments, sich für eine Änderung im Bund einzusetzen.
Das Wiener Wirtschaftsparlament erzielt nun mit dem Antrag der Grünen Fraktion eine wichtige Weichenstellung für nachhaltige Mobilität in österreichischen Unternehmen gelegt. Denn sie profitieren nicht nur mit gesellschaftlicher Verantwortung durch mehr Akzeptanz bei den Kundinnen und Kunden, sondern reduzieren nachweislich auch die Kosten für Mobilität im betrieblichen Personen- und Gütertransport.
Guten Tag,
gibt es zu diesem Antrag schon neue Erkenntnisse. Wie geht es weiter?
Liebe Grüße
Thomas
Lieber Herr Stiegler,
nähere Informationen zum Bearbeitungsstatus der Anträge erfahren wir bei der nächsten Sitzung des Wirtschaftsparlaments am 28.11.2017. Sobald uns diese vorliegen, werden wir sie hier posten.
Liebe Grüße,
Jürgen Habringer