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Förderung von Elektroautos

Förderung von Elektroautos in Betrieben

In Österreich gilt die Förderung von Elektroautos bereits seit dem Jahr 2016. Ab dem 01.01.2017 haben sich die Förderbestimmungen ein wenig geändert, wobei der neue Fördertopf für Kaufprämien bis Ende 2018 gilt. Für Betriebe ist es also nach wie vor attraktiv, sich elektrisch betriebene Fahrzeuge zu beschaffen. Mittlerweile beträgt die Förderung von Elektroautos rund 3.000 Euro vom Nettolistenpreis. Insgesamt stehen laut Kommunalkredit Public Consulting (KPC) mit Stand Juni 2017 noch zirka 13 Millionen Euro im Fördertopf zur Verfügung. Österreichische Betriebe sollten sich diesen Betrag abholen.

Rund 8.900 E-Pkws

Mit der noch vorhandenen Fördersumme könnten rund 8.900 Elektroautos beim Ankauf gefördert werden. Doch nicht nur rein elektrisch betriebene Fahrzeuge fallen unter die Förderkriterien. Auch Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit Brennstoffzellen sind förderwürdig. Es ist aber nicht unbedingt nötig, sich ein Fahrzeug zu kaufen. Der E-Mobilitätsbonus fördert nämlich auch Leasing-Fahrzeuge. Dazu ist es nötig eine Anzahlung von mindestens 1.800 Euro brutto für das Fahrzeug zu leisten.

Förderung von Elektroautos nicht nur beim Kauf

Zusätzlich zur Kaufprämie von 3.000 Euro entfällt auch die Normverbrauchsabgabe. Und auch der laufende Betrieb ist steuerlich begünstigt. So ist es für Unternehmen möglich den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Weiters wird der Sachbezug nicht für die Berechnung der Steuerlast berücksichtigt. Über die Jahre sind dazu mehr als als 10.000 Euro zu sparen. Ein Vergleichsrechner dazu bietet die Austrian Mobile Power an.

Förderung von Elektroautos in Betrieben

Webseite der KPC – Förderung von Elektroautos

Unkomplizierte Abwicklung der Förderung

Zuständig für die Abwicklung des E-Mobilitätsbonus ist im Zuge der Umweltförderung die Komunalkredit Public Consulting (kurz KPC). Der Förderprozess gliedert sich in zwei Schritte. Im ersten Schritt ist eine Registrierung nötig. Nach Zusendung eines Links ist im zweiten Schritt die Antragstellung 24 Wochen ab dem Freischalten der Registrierung möglich. Zum Antrag muss eine Rechnung beigelegt werden. Es sollte daher sichergestellt werden, dass das gekaufte Elektroauto auch innerhalb von 24 Wochen bezahlt und geliefert werden kann.

Dein Unternehmen profitiert von Elektromobilität

Um weitere Informationen zum Förderwesen zu bekommen, bietet die Grünen Wirtschaft Wien am 20.06.2017 eine Infoveranstaltung zum Thema an. Es werden die möglichen Fahrzeugtypen sowie die Höhe der Förderungen am Beispiel einer Praxisrechnung dargestellt. Auch weitere Kriterien wie die „De-Minimis“-Förderung“ oder der Ökostromnachweis werden beim Infoworkshop näher beleuchtet. Kostenlose Anmeldung für den Workshop unter juergen.habringer@gruenewirtschaft.at Weitere Informationen werden hier angeboten.