Förderung von Elektroautos in Betrieben
In Österreich gilt die Förderung von Elektroautos bereits seit dem Jahr 2016. Ab dem 01.01.2017 haben sich die Förderbestimmungen ein wenig geändert, wobei der neue Fördertopf für Kaufprämien bis Ende 2018 gilt. Für Betriebe ist es also nach wie vor attraktiv, sich elektrisch betriebene Fahrzeuge zu beschaffen. Mittlerweile beträgt die Förderung von Elektroautos rund 3.000 Euro vom Nettolistenpreis. Insgesamt stehen laut Kommunalkredit Public Consulting (KPC) mit Stand Juni 2017 noch zirka 13 Millionen Euro im Fördertopf zur Verfügung. Österreichische Betriebe sollten sich diesen Betrag abholen.
Rund 8.900 E-Pkws
Mit der noch vorhandenen Fördersumme könnten rund 8.900 Elektroautos beim Ankauf gefördert werden. Doch nicht nur rein elektrisch betriebene Fahrzeuge fallen unter die Förderkriterien. Auch Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit Brennstoffzellen sind förderwürdig. Es ist aber nicht unbedingt nötig, sich ein Fahrzeug zu kaufen. Der E-Mobilitätsbonus fördert nämlich auch Leasing-Fahrzeuge. Dazu ist es nötig eine Anzahlung von mindestens 1.800 Euro brutto für das Fahrzeug zu leisten.
Förderung von Elektroautos nicht nur beim Kauf
Zusätzlich zur Kaufprämie von 3.000 Euro entfällt auch die Normverbrauchsabgabe. Und auch der laufende Betrieb ist steuerlich begünstigt. So ist es für Unternehmen möglich den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Weiters wird der Sachbezug nicht für die Berechnung der Steuerlast berücksichtigt. Über die Jahre sind dazu mehr als als 10.000 Euro zu sparen. Ein Vergleichsrechner dazu bietet die Austrian Mobile Power an.
Unkomplizierte Abwicklung der Förderung
Zuständig für die Abwicklung des E-Mobilitätsbonus ist im Zuge der Umweltförderung die Komunalkredit Public Consulting (kurz KPC). Der Förderprozess gliedert sich in zwei Schritte. Im ersten Schritt ist eine Registrierung nötig. Nach Zusendung eines Links ist im zweiten Schritt die Antragstellung 24 Wochen ab dem Freischalten der Registrierung möglich. Zum Antrag muss eine Rechnung beigelegt werden. Es sollte daher sichergestellt werden, dass das gekaufte Elektroauto auch innerhalb von 24 Wochen bezahlt und geliefert werden kann.
Dein Unternehmen profitiert von Elektromobilität
Um weitere Informationen zum Förderwesen zu bekommen, bietet die Grünen Wirtschaft Wien am 20.06.2017 eine Infoveranstaltung zum Thema an. Es werden die möglichen Fahrzeugtypen sowie die Höhe der Förderungen am Beispiel einer Praxisrechnung dargestellt. Auch weitere Kriterien wie die „De-Minimis“-Förderung“ oder der Ökostromnachweis werden beim Infoworkshop näher beleuchtet. Kostenlose Anmeldung für den Workshop unter juergen.habringer@gruenewirtschaft.at Weitere Informationen werden hier angeboten.
hallo, gibt es irgendwo konkrete Informationen für Firmen welche Autos beziehungsweise welche Preiskategorie mit welcher Höhe gefördert wird, wo und mit welcher Höhe exakt der Vorsteuerabzug möglich ist, wie es mit der privaten Nutzung aus sieht, etc. Das ganze nach Möglichkeit gegenübergestellt zwischen voll elektrisch und Hybridantrieb.
Gerne auch per E-Mail. Vielen Dank!
Lieber Herr Beninger,
ich darf Ihnen hier ein paar Links für Ihre Anfrage anbieten:
Gesamtkosten und steuerliche Ersparnisse von Elektroautos gegenüber Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben (NOVA, Motorbezogene Steuer, Vorsteuerabzug): http://www.austrian-mobile-power.at/steuerrechner/
Überblick über derzeit verfügbare Fahrzeuge: http://www.austrian-mobile-power.at/e-guide/#panel-213-0
Vollkostenrechner (Eingabemöglichkeit für private und gewerbliche Nutzung) mit Vergleich zu einstellbaren Referenzfahrzeugen: http://www.linzag.at/cms/media/linzagwebsite/dokumente/strommobil_1/E_MOB_Rechner.xlsm
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Liebe Grüße
Jürgen Habringer